Dachdecker-Unternehmen Töpfer

About This Project

Trans­parenz statt Diskussionen

Das Dachdecker-Unternehmen Töpfer ist spezial­isiert auf maßgeschnei­derte Dach‑, Wand- und Abdich­tungsar­beiten in Marbach und Umgebung. Der Einsatz seiner mobilen Mitar­beiter erfordert ein gewisses Maß an Kon­trolle. Zwar doku­men­tieren die Mitar­beiter am Ende jedes Arbeit­stages ihre Stunden, aber in der Ver­gan­genheit wurde unab­sichtlich Zeit vergeudet. So holt sich ein Mitar­beiter z. B. Zigaretten von der Tankstelle oder ein Brötchen vom Lidl und schnell addieren sich 30 Minuten. „Bei zwölf Mitar­beitern und je 30 Euro pro Stunde ergeben sich also sechs Stunden unnötig bezahlter Arbeit­szeit pro Tag. Dieser Mehraufwand entspricht 180 Euro Unkosten für das Unternehmen am Tag.“, rechnet Geschäfts­führer Andreas Töpfer vor.

Durch das Telematik-System von PTC behält er den Überblick. Alle Fahrer- und Fahrzeug­daten werden automa­tisch im PTC-Online-Portal gespe­ichert und können am Ende jeden Tages aus­gew­ertet werden. Die GPS-Position und gefahrenen Routen der Fahrzeuge lassen sich in Echtzeit mit dem Com­puter oder mit dem Smart­phone ein­sehen. „Durch die lück­enlose Aufze­ichnung der Routen und Fahrtzeiten können wir Unklarheiten sofort beseitigen.“, berichtet er. Um den Arbeits­beginn und das Arbeit­sende mobiler Mitar­beiter genau zu erfassen, wird ein RFID-Lesegerät mit einem Telematik-System ver­bunden. Zudem erhält jeder Fahrer einen eigenen RFID-Chip.

Nachweis für Mindestlohngesetz

Mit dem GPS-System von PTC erfüllen Unternehmen die Aufze­ich­nungspflicht des Min­dest­lohnge­setzes. Dank der Arbeit­szeit­er­fassung werden Bußgelder und Nachzahlungen ver­mieden. Auch gegenüber Kunden kann der Dachdecker jetzt die Mon­tagezeiten oder Anfahrt­szeiten ein­wandfrei nach­weisen: „Früher konnten wir weder die Arbeits- noch die Fahrtzeiten nach­weisen und haben uns auf Kom­pro­misse ein­ge­lassen. Heute können wir im PTC-Online-Portal die tat­säch­lichen Zeiten vor Ort ein­sehen und den Nachweis für unsere Kunden erbringen.“, lobt Andreas Töpfer.

Aufze­ich­nungspflicht für Handwerker

Gemäß der EG-Verordnung 561/2006 können Handw­erker ihr Fahrzeug mit einer zuläs­sigen Höch­st­masse von bis zu 7,5 t nur unter bes­timmten Bedin­gungen ohne Aufze­ich­nungspflicht fahren. Der Dachdecker darf zum Beispiel Material, Aus­rüs­tungen oder Maschinen befördern, die er zur Ausübung seines Berufes benötigt. Außerdem darf er sich ohne Aufze­ich­nungspflicht maximal 100 km vom Unternehmenssitz ent­fernen und das Fahrzeug nicht haupt­beru­flich lenken. Hier hilft die PTC Telematik-System, entsprechende Nach­weise zu führen und hohe Bußgelder zu vermeiden.

Daten für Fahrtenbuch nutzen

Für sein auch privat genutztes Fir­men­fahrzeug hat Andreas Töpfer die Fahrzeu­gortung zudem um ein elek­tro­n­isches Fahrtenbuch erweitert. Das PTC GPS-System zeichnet die Daten des Fahrzeuges auf, doku­men­tiert die zurück­gelegte Strecke sowie den Abfahrtsort und das Reiseziel. Da Datum und Uhrzeit ermittelt werden, stehen bereits die wichtigsten Infor­ma­tionen für ein geset­zeskon­formes Fahrtenbuch zur Ver­fügung. Andreas Töpfer muss nur noch die Angaben zum Kunden und Fahrt­grund ergänzen. Im Ver­gleich zum handgeschriebenen Fahrtenbuch reduziert sich der admin­is­trative Aufwand damit erheblich.

Quelle: Nutz­fahrzeuge Special vom 25.09.2015 in dach + holzbau, bauhandwerk, met­allbau, KKA, tHIS und SHKProfi

Anwen­der­berichte zum Thema GPS-Ortungssysteme, die den Nutzen branchen­spez­i­fisch beschreiben, finden Sie hier.

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